Equidenpass und Mikrochip

Seit 2011 ist der Pass für alle Equiden in der Schweiz Pflicht. Vor der Passbestellung muss Ihr Pferd in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) registriert werden. Weiter muss dem Tier durch eine Tierärztin bzw. einen Tierarzt ein Mikrochip implantiert werden.

In der Schweiz geborene Fohlen dürfen ausschliesslich mit einer Mikrochipnummer mit CH-Ländercode kennzeichnet werden.

Die Tierärztin bzw. der Tierarzt erfasst die Mikrochipnummer direkt in der TVD und benötigt dafür die UELN des Pferdes.

Die allgemeine Signalementspflicht entfällt per Anfang 2015. Ausgenommen von dieser Änderung sind Herdebuchtiere: für diese muss weiterhin ein Signalement aufgenommen werden. Für die Teilnahme an Wettkämpfen (Sport) sowie bei Grenzübertritten ist privatrechtlich nach wie vor ein Signalement erforderlich.

Pass-Bestellung

Den Pass können Sie direkt bei der passausgebenden Stelle telefonisch oder via E-Mail bestellen. Über das Agate-Portal ist dies nicht möglich.

Anerkannte passausstellende Stellen

Fristen

Mikrochip: Sie haben bis zum 30. November des Geburtsjahres Zeit, Ihr Fohlen chippen zu lassen.
Bestellung Pass: Bis 31. Dezember des Geburtsjahrs.

Ausgenommen von der Chippflicht sind Fohlen, die im Geburtsjahr geschlachtet werden. Geben Sie in diesem Fall die Aufnahmebestätigung im Schlachtbetrieb ab.

Aufbewahrung

Die Aufbewahrung des Equidenpasses obliegt der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer. Der Pass oder eine Kopie des Signalementblatts/Deckblatts des Passes mit Mikrochipnummer muss sich beim Tier befinden. Dadurch können die Veterinärbehörden im Seuchenfall wertvolle Zeit gewinnen.

Formulare für den Equidenpass

Signalementsblatt (Word)
Signalementsblatt
Einlageblatt Bestätigung über Arzneimitteleinsatz und Tiergesundheit bei Halterwechsel
Gesundheitsmeldung bei der Schlachtung