Lebensereignisse melden

Standortwechsel

Ihr Pferd wechselt für mehr als 30 Tage den Stall bzw. die Weide oder geht ins Ausland, verbleibt aber in Ihrem Eigentum. Innerhalb von 30 Tagen müssen Sie den entsprechenden Standortwechsel in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) erfassen:

  • innerhalb der Schweiz
  • Schweiz – Ausland
  • Ausland – Schweiz

Widerristhöhe

Für die Berechnung der Equidenbestände für die Direktzahlungen erfolgte 2018 eine Differenzierung aufgrund der erwarteten Widerristhöhe als erwachsenes Tier (kleiner gleich 148 cm oder grösser 148 cm).

Die Identitas AG teilte in der TVD für jedes Tier die erwartete Widerristhöhe (kleiner gleich 148 cm oder grösser 148 cm) aufgrund der Rasse zu. Sollte die zugeteilte Widerristhöhe nicht der Wirklichkeit entsprechen, bitten wir Sie, diese anzupassen.

Wechsel Verwendungszweck

Sie wollen Ihr Pferd als Heimtier deklarieren und wünschen, dass es nicht geschlachtet und in die Lebensmittelkette gelangt? Nehmen Sie diese Änderung direkt in der TVD vor. Sie erhalten anschliessend den Heimtierkleber per Post zugestellt und kleben ihn in den Equidenpass – in neueren Pässen gibt es eine dafür vorgesehene Seite. Die Heimtiererklärung ist unwiderruflich.

Kastration

Die Kastration eines Hengstes muss innerhalb von 30 Tagen in der TVD erfasst werden.

Verendung/Euthanasierung

Verstirbt Ihr Pferd oder Sie lassen es einschläfern, erfassen Sie als Eigentümerin bzw. Eigentümer innert 30 Tagen eine Verendung oder Euthanasierung. Den Equidenpass senden Sie zur Annullation an die Stelle zurück, die ihn ausgestellt hat. Auf Wunsch wird Ihnen der annullierte Pass anschliessend retourniert.

Schlachtung

Die Schlachtung des Pferdes muss vom Schlachtbetrieb innert drei Tagen gemeldet werden. Die Eigentümerin bzw. der Eigentümer teilt dem Schlachtbetrieb im Formular «Bestätigung über Arzneimitteleinsatz und Tiergesundheit bei der Schlachtung» unter anderem die UELN des Pferdes mit.

Tierverkehrskontrolle der Pferde – Vorgehen im Schlachtbetrieb