Seit 2020: Schafe und Ziegen in der Tierverkehrsdatenbank (TVD)

Für gesunde Tiere und sichere Lebensmittel
Die Kontrolle des Tierverkehrs ist für eine wirksame Tierseuchenbekämpfung sowie für die Sicherheit von Lebensmitteln tierischer Herkunft von grosser Bedeutung. Der Bundesrat dehnte die eindeutige Identifikation und Meldepflicht deshalb per 1. Januar 2020 auf Schafe und Ziegen aus. Die Erfassung aller dazu notwendigen Meldungen geschieht in der Tierverkehrsdatenbank (TVD), in der bereits Nutztiere wie Rinder und Equiden registriert sind.

Meldungen erfassen
Halten Sie Kleinwiederkäuer, so sind Sie verpflichtet, sämtliche Geburten, Zu- und Abgänge, Ein- und Ausfuhren sowie den Tod von Schafen und Ziegen in der TVD unter www.agate.ch zu melden.

Tiere markieren
Zusätzlich zur Erfassung in der TVD müssen Sie ihre neugeborenen Schafe und Ziegen mit zwei Ohrmarken kennzeichnen. Ziegen, die vor dem 1. Januar 2020 geboren wurden, müssen nicht mehr mit einer zweiten Ohrmarke nachmarkiert werden. Sie dürfen lebenslänglich mit nur einer Ohrmarke in eine andere Tierhaltung verstellt werden. Bei Schafen muss eine Ohrmarke einen elektronischen Chip enthalten.

Mehr Informationen finden Sie unter schafeziegen.ch