Wer beruflich Pflanzenschutzmittel (PSM) verwenden will, braucht ab 2027 eine Fachbewilligung (FaBe). Noch bis zum 30.6.2026 können bestehende Abschlüsse und Bewilligungen in eine digitale FaBe PSM umgetauscht werden, ohne dass dafür eine Prüfung absolviert werden muss.
Ab 2027 dürfen Pflanzenschutzmittel für den gewerblichen Gebrauch nur noch an Inhaberinnen und Inhaber einer gültigen Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel - kurz FaBe PSM - verkauft werden. Diese FaBe muss bis am 30.6.2026 auf der Webseite www.permis-pph.ch beantragt werden. Bereits konnten über 15'000 digitale FaBe PSM ausgestellt werden. Gut zu wissen: Egal wann der Antrag auf Anerkennung gestellt wird, die neue Fachbewilligung ist immer ab 1.1.2027 fünf Jahre gültig (drei Jahre bei Abschlüssen vor 2000).
Berechtigt, eine neue digitale FaBe PSM zu erhalten sind alle heutigen Inhaber/-innen einer Fachbewilligung nach bisherigem Recht oder eines anerkannten Abschlusses. Die digitale FaBe PSM kann je nach Ausbildung für die Bereiche Landwirtschaft, Gartenbau, Waldwirtschaft oder Spezielle Bereiche beantragt werden. Wer über keinen anerkannten Nachweis verfügt, kann bereits heute bei zahlreichen Fachinstituten eine Prüfung ablegen. Damit ist sichergestellt, dass alle gewerblichen Anwender/-innen von PSM 2027 die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
Im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (BAFU) und in enger Zusammenarbeit mit den Branchenverbänden hat die Identitas AG als bundesnahes Unternehmen eine Gesamtlösung für die digitale FaBe PSM entwickelt: Mit dem Betrieb eines nationalen Registers, eines dreisprachigen Supports und einer Geschäftsstelle ist sichergestellt, dass Berechtigte ihre neue FaBe PSM einfach und effizient beantragen können.
Weitere Informationen auf www.permis-pph.ch.