Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Identitas AG
(Stand: Februar 2026)
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln sämtliche Lieferungen und Leistungen der Identitas AG («Identitas») gegenüber ihren Kunden, insbesondere:
- Entwicklung, Betrieb und Wartung von Individualsoftware
- Betrieb von Kundensoftware im Datencenter der Identitas
- Nutzung von Online-Services, Plattformen, Apps und digitalen Diensten
- Verkauf und Verleih von Hardware
- Support-, Wartungs- und Pflegeleistungen
Diese AGB gelten für B2B- und B2C-Verhältnisse. Für B2C gelten die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzrechts.
Für bestimmte Online-Services gelten ergänzend die spezifischen Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anwendung.
1.2 Vertragsbestandteile und Rangfolge
Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge:
- Einzelvertrag, Offerte oder Bestellung inkl. Anhänge
- Service- oder Nutzungsbedingungen der betreffenden Anwendung
- diese AGB
- die jeweils gültigen Preislisten der Identitas, wie sie veröffentlicht sind
Preislisten sind integrierender Bestandteil des Vertrages und finden Anwendung, sofern im Einzelvertrag keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
1.3 Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- Unterzeichnung eines Vertragsdokuments; oder
- Bestellbestätigung bei Warenlieferungen; oder
- Registrierung und elektronische Zustimmung bei Online-Services/Apps.
1.4 Vertragsänderungen / Schriftform
Vertragsänderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Elektronische Kommunikation (E-Mail) ist ausreichend, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
1.5 Leistungsänderungen (Change Requests)
Alle Änderungen der vereinbarten Leistungen erfolgen mittels schriftlichem Änderungsantrag.
Identitas informiert über:
- technische/organisatorische Machbarkeit
- Auswirkungen auf Kosten, Termine und Ressourcen
- Weiterführung oder Unterbruch der laufenden Arbeiten
Stillschweigen des Kunden gilt als Ablehnung.
Genehmigte Änderungen werden in einem schriftlichen Vertragsnachtrag festgehalten.
1.6 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde:
a) stellt Identitas alle notwendigen Informationen, Unterlagen und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung.
b) benennt eine entscheidungsbefugte Kontaktperson.
c) betreibt und unterhält seine eigene technische Infrastruktur.
d) führt Backups seiner lokal gehaltenen Daten durch, sofern nicht vertraglich Identitas zuständig ist.
e) informiert Identitas unverzüglich über Umstände, die Auswirkungen auf Leistungen haben können.
f) schützt Zugangsdaten und hält Benutzerkonten aktuell.
g) meldet unverzüglich vermutete oder bestätigte Sicherheitsvorfälle.
Fehlende Mitwirkung kann zu Verzögerungen oder Mehrkosten führen.
1.7 Termine und Verzug
Termine gelten nur als Verfalltage gemäss OR 102 II, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Bei Nichteinhaltung eines Termins durch Identitas setzt der Kunde eine angemessene Nachfrist.
Hat der Kunde die Verzögerung verursacht, trägt er die Mehrkosten.
1.8 Vergütung und Zahlungsmodalitäten
Sofern nichts anderes vereinbart:
- Abrechnung nach Aufwand gemäss gültigen Identitas-Tarifen
- monatliche Rapportierung
- getrennte Verrechnung von Spesen und Auslagen
- Zahlungsfrist: 30 Tage netto
Für Online-Services:
- Vorauszahlung
- Preisänderungen mit 30 Tagen Vorankündigung
- Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen
Preislisten:
Die veröffentlichten Preislisten sind verbindlicher Bestandteil des Vertrages.
Identitas kann Preislisten jederzeit anpassen. Änderungen gelten ab Publikation, sofern der Kunde nicht ausdrücklich ein Angebot mit fixierten Preisen erhalten hat.
Bei B2C-Kunden gelten Preisänderungen erst für zukünftige Vertragsperioden.
1.9 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug kann Identitas:
- Verzugszinsen und -kosten verrechnen
- Lieferungen zurückhalten
- Nutzerkonten sperren
- den Zugang zu Online-Services unterbrechen
1.10 Teuerungsanpassungen
Vergütungen können jährlich gemäss Landesindex der Konsumentenpreise angepasst werden.
1.11 Immaterialgüterrechte und Nutzungsrechte
Identitas behält sämtliche Rechte an:
- Individualsoftware
- Standardsoftware
- Dokumentationen
- Plattformen, Apps, Online-Services
- Designs, Marken und sonstigen Inhalten
Der Kunde erhält ein nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, auf die Vertragsdauer und das Gebiet der Schweiz beschränktes Nutzungsrecht.
Vom Kunden generierte Daten gehören dem Kunden.
1.11.1 Source Code
Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, erhält der Kunde keine Rechte am Source Code.
Dies gilt auch dann, wenn der Kunde in der Erarbeitung mitgewirkt hat.
1.12 Haftung
Identitas haftet ausschliesslich für vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten.
Ausgeschlossen sind insbesondere:
- indirekte und mittelbare Schäden
- Folge- und Reflexschäden
- entgangener Gewinn
- reine Vermögensschäden
- Datenverlust
- Schäden durch Fehlbedienung
- Schäden durch Internet- oder Mobilfunkstörungen
- Schäden durch unbefugten Zugriff Dritter auf Systeme, Netzwerke oder Daten (insbesondere Cyberangriffe, Hacking, Malware, Phishing oder vergleichbare Ereignisse)
- Schäden durch Sicherheitsvorfälle, sofern Identitas angemessene technische und organisatorische Massnahmen (TOMs) umgesetzt hat
- Schäden durch Verzögerungen, Unterbrüche oder Leistungseinschränkungen infolge von Wartungsarbeiten, sicherheitsrelevanten Massnahmen, Systemausfällen oder technischen Störungen.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten von Identitas sowie nicht bei zwingender gesetzlicher Haftung.
Identitas haftet nicht für Hilfspersonen.
1.12.1 Höhere Gewalt, Drittverschulden
Keine Haftung bei:
- höherer Gewalt
- Drittverschulden
- unzureichenden Systemen des Kunden
1.12.2 Abhängigkeit von Systemen des Bundes
Ist die Leistung von Identitas von Systemen des Bundes abhängig (z. B. Schnittstellen), und sind diese gestört oder nicht verfügbar, haften weder Identitas noch der Bund.
1.13 Geheimhaltung und Datenschutz
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen vertraulich.
Identitas:
- verarbeitet Personendaten gemäss DSG und ggf. DSGVO
- verwendet technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen
- macht auf das unvermeidbare Restrisiko aufmerksam
Der Kunde:
- ist verantwortlich für die Rechtmässigkeit der verarbeiteten Daten
- trifft eigene Sicherungsmassnahmen, sofern nicht vertraglich Identitas zuständig ist
1.14 Vertragsbeendigung
Ordentliche Kündigung: 3 Monate auf Monatsende.
Fristlose Kündigung bei wichtigem Grund insbesondere bei:
- schwerwiegenden Vertragsverletzungen
- Verzug trotz Nachfrist
- drohendem Konkurs oder Liquidation einer Partei
- Kontrollwechsel, wenn unzumutbar
Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.
Online-Konten werden nach 30 Tagen gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
1.15 Abtretung von Rechten und Pflichten
Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei übertragen oder abgetreten werden.
1.16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.
Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Regelung.
1.17 Änderung der AGB
Änderungen dieser AGB werden dem Kunden 14 Tage vor Inkrafttreten kommuniziert.
Kein Widerspruch innerhalb von 7 Tagen gilt als Zustimmung.
1.18 Gütliche Einigung
Bei Meinungsverschiedenheiten bemühen sich die Parteien vor Anrufung eines Gerichts um eine gütliche Einigung.
1.19 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist der Sitz der Identitas.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
2. Entwicklung und Wartung von Software
2.1 Abnahme
Abnahmekriterien werden im Vertrag definiert.
Reagiert der Kunde 30 Tage nicht auf die Mitteilung der Abnahmebereitschaft, gilt die Abnahme als erfolgt.
Produktive Nutzung gilt als Abnahme.
Es wird ein Abnahmeprotokoll erstellt.
2.2 Gewährleistung
Mängel sind innert 10 Arbeitstagen zu melden.
Gewährleistung: 4 Monate auf Nachbesserung.
Weitere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen.
2.3 Pflegeleistungen
Pflegeleistungen (Updates, Weiterentwicklung, Fehlerkorrekturen) sind nur geschuldet, wenn vertraglich vereinbart.
2.4 Support
Supportleistungen erfordern eine separate Regelung (SLA).
Ohne SLA bestehen keine garantierten Reaktions- oder Behebungszeiten.
3. Betrieb von Kundensoftware im Datencenter der Identitas
3.1 Leistungsumfang
Identitas betreibt Kundensoftware im eigenen Rechenzentrum inkl. Überwachung, Wartung und Betrieb.
3.2 Betriebsunterbrüche
Wartungsfenster und sicherheitsrelevante Arbeiten können zu Unterbrüchen führen.
3.3 Sicherheit
Identitas setzt angemessene Sicherheitsmassnahmen um. Absolute Sicherheit kann nicht garantiert werden.
3.4 Verantwortung des Kunden
Der Kunde:
- hält Konfigurationen aktuell
- gibt sicherheitsrelevante Vorgaben frei
- erstellt Backups, sofern nicht vertraglich Identitas zuständig ist
3.5 Sicherheitsupdates / Betriebsaussetzung
Verweigert der Kunde sicherheitsrelevante Updates, ist Identitas berechtigt, nach schriftlicher Mitteilung und nach 10 Arbeitstagen den Betrieb einzustellen oder zu unterbrechen.
4. Verkauf und Verleih von Hardware
4.1 Allgemeine Bestimmungen
- Lieferung nur in CH/FL
- Gefahrübergang beim Transporteur
- Eigentumsvorbehalt bis vollständiger Bezahlung
4.2 Verkauf
- Gewährleistung: 12 Monate (B2B) / 24 Monate (B2C)
- Mängelrüge: innert 10 Tagen
- Ersatz oder Rückerstattung nach Wahl von Identitas
- Weitere Ansprüche ausgeschlossen, ausser bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit
Herstellergarantie: richtet sich nach den Bedingungen des Herstellers; Abwicklung direkt Kunde–Hersteller.
Updates:
Der Kunde installiert sicherheitsrelevante Updates zeitnah.
4.3 Verleih von Hardware
Die Leihgebühr umfasst:
- Nutzung der Hardware
- Nutzung definierter Online-Services
Pflichten des Kunden:
- sorgfältige Behandlung
- unverzügliche Meldung von Schäden oder Verlust
- Rückgabe in funktionsfähigem Zustand
4.3.1 Mangelhafte Ware / Ersatzgerät
Meldet der Kunde einen Mangel während der Leihdauer, liefert Identitas ein Ersatzgerät nur, wenn das defekte Gerät zuvor an Identitas zurückgegeben wurde.
Bis zum Eintreffen des zurückgegebenen Geräts bzw. eines Rückgabenachweises ist Identitas nicht verpflichtet, ein Ersatzgerät zur Verfügung zu stellen.
Die Rücksendung erfolgt auf Risiko und Kosten des Kunden, ausser vertraglich anders vereinbart.
4.3.2 Verlust der Hardware
Bei Verlust des Leihgeräts schuldet der Kunde Identitas eine Entschädigung gemäss der veröffentlichten Preisliste.
Die Entschädigung wird mit der Meldung des Verlusts fällig.
Ein Anspruch auf ein Ersatzgerät besteht nur, wenn die Entschädigung geleistet wurde und Identitas ein Ersatzgerät zur Verfügung stellen kann.
5. Online-Services
5.1 Betrieb, Wartung und Support
Identitas betreibt Online-Services zentral und kann diese für Wartung, Optimierung oder Sicherheit vorübergehend unterbrechen.
5.2 Benutzerkonto
Für die Nutzung wird ein persönliches Konto benötigt.
Der Kunde ist verantwortlich für alle Handlungen unter seinem Konto.
5.3 Pflichten des Nutzers
- Nutzung gemäss Vertrag und Recht
- kein Eingriff in Systeme
- keine Umgehung technischer Schutzmassnahmen
- keine unbefugte Bearbeitung personenbezogener Daten
5.4 Verantwortlichkeit für Inhalte
Der Nutzer ist allein verantwortlich für hochgeladene oder verarbeitete Inhalte.
5.5 Kündigung und Löschung
Identitas kann Konten sperren oder löschen bei:
- Missbrauch
- Vertragsverletzungen
- Vertragsbeendigung
Datenlöschung erfolgt 30 Tage nach Sperrung oder Vertragsende.