Der GVE-Rechner ist eine Webapplikation für Nutztierhaltende und Vollzugsbehörden in der Schweizer Landwirtschaft.
Auf Basis von Daten, die in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) gesammelt werden, berechnet die Anwendung betriebliche Kennzahlen, welche den Viehbesatz landwirtschaftlicher Betriebe beschreiben.
Die Grossvieheinheit (GVE) ist eine Recheneinheit, bei denen Tiere unterschiedlicher Arten (Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde/Esel) und Alter zu einer einzigen Kennzahl zusammengefasst werden. Diese und weitere Kennzahlen, wie die Normalstösse (NST), werden im Vollzug der landwirtschaftlichen Gesetzgebung verwendet. Die im GVE-Rechner generierten Daten, dienen den kantonalen Landwirtschaftsämtern als Grundlage zur Berechnung verschiedener Beitragszahlungen, die in der Direktzahlungsverordnung geregelt sind. Direktzahlungen werden an Bewirtschaftende von landwirtschaftlichen Betrieben ausgezahlt, um deren Beitrag zur Erreichung von Zielen wie die naturnahe, umwelt- und tierfreundliche Produktion zu fördern.
Die Anwendung bietet nicht nur Funktionen für Vollzugsbehörden, sondern auch für die Bewirtschaftenden von landwirtschaftlichen Betrieben mit Nutztierhaltung. Sie können sich über ihre betrieblichen Kennzahlen informieren und ihren Anspruch auf Direktzahlungen abschätzen. Die Berechnungsgrundlagen für vergangene Auszahlungen sind im GVE-Rechner archiviert und auch nachträglich einsehbar.
Der GVE-Rechner trägt mit seinen Funktionen zu einer effizienten Gestaltung der Prozesse im landwirtschaftlichen Vollzug bei, da eine aufwändige manuelle Berechnung der Kennzahlen nicht nötig ist. Sie werden nach Erfassung der Meldungen in der Tierverkehrsdatenbank automatisch im GVE-Rechner generiert und für die Weiterverwendung durch Vollzug und Tierhaltende zur Verfügung gestellt.
Durch die Anzeige einzelner Tiere bzw. deren anrechenbarer Aufenthalte an einem Tierstandort wird für die Tierhaltenden nachvollziehbar, wie sich die gesamtbetrieblichen Kennzahlen zusammensetzen. Erfassungsfehler in der Tierverkehrsdatenbank können so rechtzeitig identifiziert und noch vor Übermittlung der Daten an die Vollzugsbehörden in der TVD korrigiert werden. So können Tierhaltende verhindern, dass durch Datenfehler weniger Direktzahlungen ausgeschüttet werden.