Es ist möglich, dass die
übergebende Person (z.B. Tierhalterin oder Tierhalter) das digitale
Begleitdokument an die übernehmende Person (z.B. Chauffeuse oder Chauffeur) aus
folgenden Gründen nicht übermitteln kann:
a) Am Standort der Übernahme ist kein
Internetzugang (z.B. kein 3G/4G Datennetz) vorhanden. Die
übergebende Person kann das eBegleitdokument der übernehmenden Person via SMS,
WhatsApp oder E-Mail schicken, damit diese das Dokument vor oder nach dem
Ladevorgang übernehmen kann.
b) Die übernehmende Person unterstützt
noch keine digitalen Begleitdokumente bzw. hat keine entsprechende mobile App
installiert. Die übergebende Person verpflichtet sich, der
übernehmenden Person die Daten des digitalen Begleitdokuments auf Papier zu
überreichen (Ausdruck oder manuelles Abfüllen einer leeren Papiervorlage) und
den Papiertransfer in der mobilen Applikation zu bestätigen.
Wichtig dabei: Ein Papiertransfer kann nicht rückgängig gemacht werden. Es gilt
der Grundsatz: «Einmal Papier, immer Papier».