e-transit-App für Kontrollen im Tierverkehr

e-transit-App – das elektronische Begleitdokument für Rindertransporte

e-transit für Kontrolleure 01

Wichtige Hinweise für Kontrolleure und Kontrolleurinnen

Das elektronische Begleitdokument kann in einem ersten Schritt für Transporte zwischen Tierhaltungen und zum neuen Schlachthof Bell Oensingen genutzt werden.

Für mobile Kontrollen von elektronischen Begleitdokumenten nutzen Sie die e-transit-App. Die Anmeldung in der App erfolgt mit dem Agate-Account (analog TVD).

Bei Betriebskontrollen müssen die Tierhaltenden bzw. Schlachtbetriebe Einsicht in das elektronische Begleitdokumente-Archiv gewähren. Kontrolleure und Kontrolleurinnen selbst haben keinen direkten Zugriff auf das Archiv.

Kontrollen von e-transit-Daten im Rahmen der Schlachtviehuntersuchung sind in einer ersten Phase nur im neuen Schlachthof Bell in Oensingen möglich.

Die Funktionen im Überblick

 Bei mobilen Kontrollen scannen Sie den QR-Code mit der e-transit-App, um die Daten der Begleitdokumente direkt auf Ihrem Gerät einzusehen.

 Alle relevanten Angaben sind gebündelt sichtbar. Auf Besonderheiten (kranke/verletzte, trächtige, medizinierte oder BVD-gesperrte Tiere, Tierärztliche Zeugnisse) wird mit Symbolen hingewiesen.

 Bei Bedarf lässt sich ein PDF-Auszug für Gruppen oder Einzeltiere erstellen.

Das sagen Mitarbeitende des Veterinäramts

«Wir sehen die Begleitdokument-Daten bei uns auf dem Tablet, bereits mit etwas zeitlichem Vorlauf. Die digitale Lösung unterstützt uns, schneller den Überblick zu bekommen und uns auf heikle Tiere zu fokussieren.»

Marco Jäggi, Veterinäramt Kanton Solothurn

Fragen und Antworten

Was passiert bei fehlendem Empfang?
Ein QR-Code kann nur mit Internetverbindung gelesen werden. Entsprechend sollte bei mobilen Kontrollen auf Mobilfunkempfang geachtet werden.

Sind rote Begleitdokumente mit e-transit möglich?
Nein, vorderhand nicht. Wir sind mit dem BLV in Kontakt, um dies in Zukunft zu ermöglichen.

Haben die Veterinärdienste direkten Zugriff auf alle e-transit-Daten?
Nein, sie erhalten weiterhin nur direkt Einsicht in die Daten der Begleitdokumente, die sie am Transporttag kontrollieren. Bei Betriebskontrollen müssen die Tierhaltenden bzw. Schlachtbetriebe Einsicht in das elektronische Begleitdokumente-Archiv gewähren.

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