Die Fleischkontrolldatenbank
Die Ergebnisse der Untersuchungen zur Genusstauglichkeit werden in einer Fleischkontrolldatenbank (Fleko) erfasst. Basierend auf der standardisierten Erfassung von Befunden der Schlachttieruntersuchung, Genussuntauglichkeitsgründen und Teilkonfiskaten sind verbesserte Aussagen zur Lebensmittelsicherheit, zur Tiergesundheit und zum Tierschutz möglich.
Mit der Fleko können die Befunde der Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bis auf Teilkonfiskatebene erfasst werden. Durch die standardisierte Erfassung der wichtigsten Befundgruppen ist es möglich, verbesserte Aussagen zur Lebensmittelsicherheit, der Tiergesundheit und zum Tierschutz zu erhalten. Diese helfen einerseits den Vollzugsbehörden bei ihren Kontrolltätigkeiten, andererseits aber auch den Tierhalter*innen und ihren Bestandestierärzt*innen im Sinne einer effizienten Bestandesbetreuung.
Es werden mehr Daten erfasst, was zu einem höheren Aufwand für die amtliche Fleischkontrolle führen kann. Um dem entgegenzuwirken, wurden die Schlachtbetriebssysteme der Grossbetriebe mit der Fleko verbunden. Dies ermöglicht eine automatische Datenübermittlung über das Schlachtbetriebssystem direkt in die Fleko. Rund 90% der Befunde der amtlichen Fleischkontrolle werden auf diese Weise in die Fleko einfliessen. Bei Schlachtbetrieben mit geringer Kapazität wird deren Schlachtungsmeldung als Basis für die Fleischkontrolle verwendet. Die amtliche Fleischkontrolle erfasst zur Schlachtungsmeldung, welche aus der TVD übernommen wird, nur noch die entsprechenden Befunde. Daher ist es notwendig, dass die Schlachtungsmeldungen durch die Schlachtbetriebe in der TVD möglichst zeitnah erfolgen. Nur so kann die amtliche Fleischkontrolle ihre Arbeit effizient und kostenfreundlich erledigen.
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